In unseren Wohnanlagen leben wir Seite an Seite mit der Natur und schätzen die Schönheit und Vielfalt, die sie uns bietet. Allerdings kann es vorkommen, dass wir auf Herausforderungen stoßen, wie zum Beispiel die vermehrte Präsenz von Stadttauben. In diesem Artikel möchten wir Ihnen unsere Strategie und Maßnahmen vorstellen, um das harmonische Zusammenleben von Mensch und Tier in unseren Baugenossenschaften sicherzustellen.
Kürzlich erhielten wir eine Mitteilung vom Ordnungsamt Bad Homburg v. d. Höhe. Laut dieser Mitteilung ist es in der Verantwortung der Baugenossenschaft und ihrer Mieter, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Aufkommen von Stadttauben zu kontrollieren. Insbesondere wurden zwei wichtige Punkte hervorgehoben:
- Die Anbringung von Sicherungsmaßnahmen an unseren Gebäuden, um sie als Nist- und Schlafmöglichkeiten für Tauben unattraktiv zu machen.
- Die Kontrolle und, falls notwendig, das Verbot der Fütterung von Wildvögeln auf unseren Grundstücken, da hierbei auch Stadttauben mit gefüttert werden könnten.
In der Tat sind Stadttauben in erster Linie dort anzutreffen, wo sie ausreichend Nahrung und geschützte Nistplätze vorfinden. Daher richten sich unsere Maßnahmen genau auf diese Aspekte.
Kontrolle der Wildvogelfütterung
Wir erkennen an, dass viele unserer Mieter gerne Vögel füttern und freuen uns über dieses Engagement für die Natur. Gleichzeitig müssen wir jedoch sicherstellen, dass diese Praxis nicht zur unbeabsichtigten Fütterung von Stadttauben führt. Daher bitten wir unsere Mieter darum, die Fütterung von Wildvögel zu unterlassen.
Unser Ziel ist es, ein harmonisches Zusammenleben von Mensch und Tier zu ermöglichen und gleichzeitig die Gesundheit und Sicherheit unserer Mieter zu gewährleisten. Wir schätzen Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit bei der Umsetzung dieser Maßnahmen. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass unsere Baugenossenschaften Orte des Wohlbefindens und der Harmonie für alle Bewohner bleiben – ob Mensch oder Tier.